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Ausfuhrbegleitdokument (ABD)


Bei der Ausfuhr von Fahrzeugen in Länder außerhalb der Europäischen Union muss die Ausfuhrzollanmeldung beim Zoll erfolgen und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgestellt werden. In folgenden Situationen benötigen Sie auf jeden Fall ein ABD:
 

  • Der MwSt-Nullsatz muss nachgewiesen werden;
  • Es ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich;
  • Eine Rechnungserklärung EUR.1 ist erforderlich;
  • Das Fahrzeug muss verschifft werden.


Vorgehensweise bei einer Ausfuhrzollanmeldung
Bei einigen Servicestellen können Sie eine Ausfuhrzollanmeldung beantragen und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausstellen lassen. Dazu müssen Sie Folgendes mitnehmen: 

  • Das Fahrzeug;
  • Die Rechnung, die an einen ausländischen Käufer mit einer Adresse außerhalb der EU ausgestellt ist;
  • Den Kraftfahrzeugbrief des Fahrzeugs;
  • Einen gültigen Personalausweis (des Käufers).


VWE kümmert sich dann um die Ausfuhrzollanmeldung und stellt das Ausfuhrbegleitdokument aus, eventuell in Kombination mit der Ausfuhrerklärung, dem Exportfahrzeugschein, dem Ausfuhrkennzeichen, der Grünen Versicherungskarte, der Rechnungserklärung EUR.1 und/oder der Erklärung über die Typgenehmigungsinformationen. Die Wartezeit für die Ausfuhrzollanmeldung beträgt normalerweise circa 30 min. Nur wenn der Zoll eine Stichprobenkontrolle durchführen möchte, ist die Wartezeit länger.

Wo kann ich dieses Dokument erhalten?
Das Ausfuhrbegleitdokument ist bei den VWE Servicestellen erhältlich.

 

   
 
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