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Ausfuhrkennzeichen


Wenn ein zur Ausfuhr bzw. zum Export angemeldetes Kraftfahrzeug öffentliche Straßen benutzt oder mit eigenem Antrieb ins Bestimmungsland gefahren wird, ist ein Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) erforderlich. Bei der Anmeldung des Fahrzeugs zur Ausfuhr, werden die bisherigen niederländischen Nummernschilder nämlich eingezogen. Das Exportkennzeichen ist danach 14 Tage gültig. Sie haben also 14 Tage Zeit, um das Fahrzeug mit eigenem Antrieb ins Bestimmungsland zu fahren.

Voraussetzung für die Ausgabe eines Exportkennzeichens ist jedoch, dass die Gültigkeitsdauer der technischen Überprüfung (APK) noch nicht abgelaufen ist. Sollte die technische Überprüfung (APK) früher ablaufen, dann ist das APK-Ablaufdatum das Ablaufdatum des Exportkennzeichens.

Das Exportkennzeichen ist mit schwarzen Ziffern und Buchstaben versehen. Auf dem Kennzeichen werden zuerst eine Ziffer, danach zwei Buchstaben, gefolgt von einer Kombination aus drei Buchstaben oder Ziffern angegeben.
 
Wo kann ich dieses Kennzeichen erhalten?
Das Ausfuhrkennzeichen ist bei allen VWE Servicestellen, GWK Travelex Filialen und VWE Exportpartnern erhältlich.

   
 
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