Die EU hat mit einigen Ländern außerhalb der EU Handelsabkommen geschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarungen kommt der ausländische Käufer in den Genuss von Vorteilen bei der Einfuhr, wie zum Beispiel die Nichterhebung oder die Senkung von Zöllen (Einfuhrzöllen). Diese Einfuhrvorteile machen den Kauf eines Kraftfahrzeugs europäischen Ursprungs für aus diesen Ländern stammende Kunden attraktiv. Einfuhrvorteile mit einer Rechnungserklärung EUR.1 Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, um von den Einfuhrvorteilen profitieren zu können. Das Fahrzeug muss in der Europäischen Union hergestellt sein und es muss in ein Land exportiert werden, mit dem ein Handelsabkommen geschlossen wurde. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen muss bei den Behörden im Bestimmungsland mit der so genannten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nachgewiesen werden. Die EUR.1-Bescheinigung muss ausgefüllt und danach von der niederländischen Handelskammer abgestempelt werden. Die Handelskammer stempelt die Bescheinigung nach Vorlage der Nachweise (u.a. die Lieferantenerklärung, auf der der Ursprung angegeben ist) ab. Danach muss die Bescheinigung vom Zoll abgezeichnet werden. Dies ist sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer ein kompliziertes und zeitraubendes Verfahren. Kein kompliziertes Verfahren VWE verfügt über eine spezielle Zollgenehmigung und kann deshalb eine Rechnungserklärung EUR.1 erteilen, ohne dass ein Besuch bei der Handelskammer und beim Zoll erforderlich sind. Dadurch werden Zeit und Kosten eingespart. VWE übernimmt die Ausstellung des Dokuments und die Beantragung der benötigten Nachweise. Um die Rechnungserklärung EUR.1 erteilen zu können, muss VWE gleichzeitig die Ausfuhrerklärung / den Exportfahrzeugschein ausstellen. Für Kraftfahrzeuge mit einem Rechnungswert über 6000,- € muss außerdem ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgestellt werden. Wo kann ich dieses Dokument erhalten? Die VWE-Rechnungserklärung EUR.1 ist bei den VWE Servicestellen erhältlich.