Erstattung der Steuer für Personenkraftwagen und Krafträder (BPM) BPM-Erstattung bei der Ausfuhr Für Personenkraftwagen, Leichtlieferwagen und Motorräder, die ab dem 16.10.2006 in den Niederlassen erstmals zugelassen wurden, kann der niederländische Verkäufer die beim Erwerb gezahlte Steuer für Personenkraftwagen und Krafträder (BPM), auch als Luxussteuer bezeichnet, zurückfordern. Damit sind junge Gebrauchtwagen nun auch in den Niederlanden günstig zu haben, wodurch die Niederlande im Wettbewerb mit anderen westeuropäischen Ländern mithalten können. Der niederländische Verkäufer kann beim Finanzamt nachträglich die Erstattung der BPM-Steuer beantragen, benötigt dazu aber einen Nachweis, dass das Kraftfahrzeug in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) zugelassen worden ist. Ohne Exportbescheinigung kann auch keine BPM-Erstattung beantragt werden. Das VWE kann Sie in diesem Verfahren auf zweierlei Weise unterstützen. Wir können Ihnen bei der Beantragung der Steuererstattung behilflich sein, oder Ihnen das gesamte Verfahren abnehmen, wobei wir Ihnen den Erstattungsbetrag sogar vorauszahlen. In diesem Fall müssen Sie beim VWE eine Kaution hinterlegen, die Sie zurückerhalten, sobald Sie eine gut leserliche Kopie des in einem EWR-Land ausgestellten Kraftfahrzeugbriefs/Zulassungsscheins vorlegen. Die Höhe der Kaution hängt vom Steuerbetrag ab. Auf der Grundlage der Arbeitsvereinbarung, die Sie mit dem VWE getroffen haben, werden dem Verkäufer die Umsatz- und die BPM-Steuer vorausgezahlt, sodass er nicht auf sein Geld zu warten braucht. Nähere Informationen über die BPM-Steuererstattung beim Export oder die Höhe der Kaution erhalten Sie beim VWE Service Center. Download der Broschüre über die BPM-Erstattung für die Ausfuhr (PDF) Exportkennzeichen Zur Führung des Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Wenn Sie das Fahrzeug zum Export anmelden, werden die bisherigen niederländischen Kraftfahrzeugkennzeichen eingezogen. Ein Exportkennzeichen besteht aus einer schwarzen Buchstaben- und Zahlenkombination auf weißem Grund. Voraussetzung für die Ausgabe eines Exportkennzeichens ist, dass die Gültigkeitsdauer der technischen Überprüfung (APK) noch nicht abgelaufen ist. Ein Exportkennzeichen ist 14 Tage lang gültig, sofern nicht die APK-Gültigkeit früher endet. Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr Wenn Sie mit dem Fahrzeug selbst in das Bestimmungsland fahren wollen, benötigen Sie einen internationalen Versicherungsnachweis, die so genannte Grüne Karte. Bei der speziellen Exportversicherung handelt es sich um eine Grüne Karte mit einer Gültigkeit von 14 Tagen. Die herkömmliche Grüne Karte umfasst nur die gesetzliche Pannenhilfe (Schäden an Dritten). Zolldokument Für Kraftfahrzeuge, die in ein Land außerhalb der Europäischen Union überführt werden, muss eine Ausfuhranmeldung beim Zoll erfolgen. Dort wird dann ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgestellt. Dieses Zolldokument kann für mehrere Zwecke erforderlich sein:
Das Zolldokument kann zum Nachweis der Ausfuhr aus der EU auf zwei Arten an einer Außengrenze der EU registriert werden: durch elektronische Rückmeldung beim Anmeldenden oder durch Abstempeln des Zolldokuments. Mehrwertsteuer-Nullsatz Außerhalb der EU In manchen Fällen ist es möglich, ein Kraftfahrzeug unter Anwendung des Mehrwertsteuer-Nullsatzes zu erwerben. Um den Nullsatz anwenden zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie das Fahrzeug exportiert haben. Hierzu müssen Sie das Ausfuhrbegleitdokument (EAD) von der Zollstelle an der Außengrenze der EU entweder abstempeln lassen und an den Verkäufer (oder das VWE) zurücksenden, oder Sie lassen es dort elektronisch registrieren. In diesem Fall erhält der Anmeldende (oder das VWE) automatisch eine Exportbescheinigung. Dieses Dokument benötigen Sie, um den Mehrwertsteuer-Nullsatz anwenden zu können. Innerhalb der EU Innerhalb der EU können Sie den Nullsatz nur anwenden, wenn Sie Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind. In diesem Fall liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Sie müssen dann Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben und nachweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich in das Bestimmungsland eingeführt wurde. Der Verkäufer oder das VWE können von Ihnen die Hinterlegung einer Kaution verlangen. Nach Vorlage der benötigten Nachweise erhalten Sie die Kaution zurück. Typgenehmigungsinformationen (Konformitätsbescheinigung) Um im Bestimmungsland ein Kennzeichen beantragen zu können, kann es notwendig sein, bei der Einfuhr eines Kraftfahrzeugs eine Erklärung über die Typgenehmigungsinformationen vorzulegen. Darin sind die technischen Daten, die Typgenehmigungsnummer und die Euroklasse des Fahrzeugs vermerkt. VWE kann in vielen Fällen eine Erklärung über die Typgenehmigungsinformationen ausstellen, was ein rasches und reibungsloses Einfuhrverfahren gewährleistet. Benötigte Unterlagen Bei der Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zur Ausfuhr benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
Sie können nur dann ein Exportkennzeichen beantragen, wenn die Gültigkeitsdauer der technischen Überprüfung (APK) noch nicht abgelaufen ist. Ein Exportkennzeichen ist erforderlich, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in das Bestimmungsland gefahren werden soll. Achtung! Da sich Gesetze und andere Vorschriften ändern können, empfehlen wir Ihnen dringend, sich vorab zu informieren, ob im Bestimmungsland und den eventuellen Transitländern ergänzende Dokumente benötigt werden. Ansprechpartner Als Käufer eines Pkws oder Lkws, Motorrads oder Mopeds, Anhängers oder Wohnwagens ist Ihnen natürlich an einer reibungslosen Abwicklung aller Formalitäten gelegen. Beim VWE sind Sie an der richtigen Adresse, denn im ganzen Land stehen Ihnen die auf den Export von Kraftfahrzeugen spezialisierten VWE Servicestellen bei allen Exportvorgängen mit Rat und Tat zur Seite. Die Vorteile des VWE auf einen Blick: