Mit der kostenlosen Berechnung der Steuer für Personenkraftwagen und Krafträder (BPM) bei der Ausfuhr können Sie ganz einfach den BPM-Restbetrag bei der Ausfuhr eines Fahrzeugs berechnen. Diese Berechnung ist an die Tabelle für die pauschale Abschreibung vom 1. Januar 2010 angepasst (nur auf Niederländisch verfügbar). Kommt in meinem Fall eine Erstattung in Betracht? Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, für einen Pkw, einen Lieferwagen oder ein Kraftrad bei der Ausfuhr eine Erstattung der Steuer für Personenkraftwagen und Krafträder (BPM) zu erhalten. Für das Fahrzeug muss in den Niederlanden am oder nach dem 16. Oktober 2006 ein Kennzeichen ausgestellt worden sein. Eine Erstattung der BPM-Steuer ist nur möglich, wenn das Fahrzeug in ein Land des EWR exportiert wird, das heißt, in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder nach Norwegen, Island oder Liechtenstein. Wie wird der zu erstattende Betrag berechnet? Die Höhe des BPM-Steuerbetrags, den das Finanzamt zurückerstatten kann, ist vom Brutto-BPM-Betrag, dem Fahrzeugalter zum Ausfuhrzeitpunkt, dem Registrierungszeitraum in den Niederlanden und von der Frage abhängig, ob bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine BPM-Erstattung oder -Freistellung erfolgte (denken Sie zum Beispiel an Taxis, Lieferwagen, Umzugsgüter). Der letzte Niederländische Eigentümer muss innerhalb von dreizehn Wochen nach der Ausfuhranmeldung einen Erstattungsantrag bei seinem Finanzamt einreichen und dabei die erforderlichen Nachweise vorlegen.